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LSG Hessen, 24.06.2015 - L 1 KR 106/15 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Krankenversicherung
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- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 03.03.2015 - S 8 KR 672/14
- LSG Hessen, 24.06.2015 - L 1 KR 106/15 B
- SG Darmstadt, 17.07.2017 - S 8 KR 672/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Hessen, 14.01.2015 - L 1 KR 266/14
Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2015 - L 1 KR 106/15
Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten in den Verfahren L 1 KR 266/14 B ER und L 1 KR 280/14 sowie die Verwaltungsakte der Beklagten zu diesen Verfahren, die Gegenstand der Beratung waren, Bezug genommen.Zu diesem Zeitpunkt war die in den Parallelverfahren L 1 KR 266/14 B ER bzw. L 1 KR 280/14 gemäß § 106 SGG am 28. August 2014 veranlasste Begutachtung der Klägerin durch Prof. Dr. D. (Klinik der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Klinikum der Goethe-Universität Frankfurt am Main) noch nicht abgeschlossen.
Erst infolge dieses vorläufigen Gutachtens hat der Senat im Verfahren L 1 KR 266/14 B ER mit Beschluss vom 14. Januar 2015 den Beschluss vom 26. August 2014 aufgehoben, mit welchem er die Beklagte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet hatte, der Klägerin häusliche Krankenpflege im Umfang von 12 Stunden täglich in Form von Krankenbeobachtung sowie Krisenbereitschaft für das Absaugen im Mund- und Rachenraum mehrfach täglich und intermittierende Sauerstoffgaben entsprechend der ärztlichen Verordnung vom 3. Juli 2014 an 7 Tagen in der Woche ab Beschlussfassung vorläufig zu gewähren.
- BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06
Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage
Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2015 - L 1 KR 106/15
Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers aufgrund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Erforderlichkeit und Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist, also eine nicht fern liegende Möglichkeit besteht, das Rechtsschutzziel durch Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes jedenfalls unter Zuhilfenahme aller verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen instanzgerichtliche Entscheidungen durchzusetzen (Bundesverfassungsgericht, 2. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2006, 2 BvR 626/06;… Leitherer in: Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 11. Auflage 2014, § 73a Rdnr. 7 ff.).